7a – Untersuchung 34. bis 36. Lebensmonat
Toleranzgrenze: 33. bis 38. Lebensmonat
Seit dem 01. Juli 2008 können Eltern die so genannte U7a, eine zusätzliche Vorsorgeuntersuchung für Kinder im Alter von drei Jahren, ebenfalls auf Kassenkosten in Anspruch nehmen.